Ihr Recht ist keine Geldfrage.

Die Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich nach Dauer und Umfang der Beratung. Als seriöse Rechtsanwältin kann ich in einem kurzen Telefongespräch keine juristischen Fragen abschließend beantworten.

In den meisten Fällen ist eine Erstberatung mit einem ausführlichen Gespräch die Grundlage für eine anwaltliche Tätigkeit. Gerne kann ich Ihnen behilflich sein abzuklären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Wenn Sie sich nach der Erstberatung dafür entscheiden, dass ich für Sie tätig werden darf, besprechen wir die weitere Vorgehensweise.

Sie können auf eine faire Kostennote vertrauen!